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Einsatz von Brauchtumsfahrzeugen
Verwendung von Fahrzeugen ( z.B. Zugmaschinen in Kombination mit Brauchtumswagen ) zur Verwendung bei Karnevalumzügen
Bei derartigen Veranstaltungen werden häufig Fahrzeuge - insbesondere Zugmaschinen und land-
und forstwirtschaftliche Anhänger - eingesetzt. Hierzu wurden vom Gesetzgeber Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen, um die Verwendung der Fahrzeuge bei diesen Anlässen zu erleichtern.
Das nachfolgende Merkblatt des Bundesministers für Verkehr gibt Hinweise für den sicheren
Betrieb für Betreiber und Benutzer der Fahrzeuge sowie für Veranstalter.
Die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmevorschriften ( Rechtsverordnung ) findet Ihr links als Navigationspunkt eingefügt.
Eine barrierefreie Version des Merkblattes als Alternative zu diesem PDF - Dokument wird von uns vorbereitet und in Kürze hier zur Verfügung gestellt.
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