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Der Karneval und das Waffengesetz

 

 

Wir haben nach gefragt beim Spezialisten zum Thema Waffen bei der Kripo Duisburg

 

Grundsätzliches:
Der Säbel ist im Sinne des Waffengesetzes eine Blankwaffe. Und schon deshalb führt die Polizei Kontrollen während der tollen Tage durch. Nun unterstellt niemand dem Gardisten eine böse Absicht. Der Gardist benutzt seine Waffe zum paradieren. Er gehört als Symbol der Männlichkeit zu jeder Gardeuniform dazu. Nun muss man allerdings mit dem 2003 erlassenen Gesetz leben und sich darauf einstellen.

 

Relevant für Garden ist der §42: Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche
Eignung (§ 6) besitzt,
2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der
öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen
ist.
(3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
2. ...

 

Was bedeutet das:

1. Der Verein muss für Veranstaltungen eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Diese stellen in der Regel alle Polizeidienststellen aus.
2. Es muss gewährleistet sein, das die Säbel weder scharf noch spitz sind.
3. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.
4. Der Verein benötigt eine Generalvollmacht in der er glaubhaft macht, das auf das Tragen der Waffe nicht verzichten kann.
5. Der Ausnahmebescheid muss bei öffentlichen Veranstaltungen immer am Mann sein, um ihn bei Verlangen vorzuzeigen.

 

Das gesamte WaffG könnt Ihr Euch hier ansehen.


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