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Ratgeber Auto: Karneval lieber zu Fuß gehen oder Bahn fahren  

 

 

Quelle: auto-freude.de

 

07. Jan. 2008 (MID/KOSI)  In der fünften Jahreszeit nehmen Karneval, Fasching und Fastnacht die Straße für sich ein. Wer dabei mitfeiert, sollte das Auto besser stehen lassen. Denn Betrunkene im Auto sorgen für Unsicherheit, egal ob am Steuer oder im Fond.

Die Polizei kontrolliert in der närrischen Zeit verstärkt. Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg droht ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt auch der Führerscheinverlust. Bei einem Unfall kann laut der Deutschen Versicherer (GDV) zudem die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5 000 Euro Regress fordern. Als Beifahrer eines betrunkenen Unfallfahrers verringert man im Fall einer Verletzung seinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach dem Konsum von Drogen sollten die Jecken ebenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Durch Drogenschnelltests kann die Polizei heutzutage vor Ort den Missbrauch sofort feststellen. Doch nicht allein die Strafe sollte vom berauschten Autofahren abhalten, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein sich selbst und anderen gegenüber. Denn Trunkenheit und Drogen am Steuer können Menschenleben kosten.

Wer in der Gruppe feiert und dennoch anschließend mit dem Auto fahren will, sollte noch nüchtern die Regeln für das automobile Heimkommen genau festlegen. Der auserkorene Fahrer muss dann beim Trinken Zurückhaltung üben, am besten ist es, komplett nüchtern zu bleiben. Auch die Mitfahrer müssen sich manchmal mäßigen, da angetrunkene Passagiere im Fond die Konzentration und das Blickfeld des Fahrers stören. Der darf zudem entscheiden: Wer sich nicht angemessen verhält, muss eben zu Fuß gehen.

Maskiertes Autofahren ist ebenfalls nicht erlaubt und kann zu einem Bußgeld von zehn Euro führen. Komplette Gesichtsmasken, bunte Kontaktlinsen oder Augenklappen schränken die Sicht ein und gefährden das sichere Fortkommen. Ausladende Kostüme sollten vor Fahrtantritt ausgezogen werden, da sie die Bewegungsfreiheit einschränken. 


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