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Das Finanzamt informiert
Vereine und Steuern
Die Inhalte dieses Bereiches wurden uns vom Finanzamt für Körperschaften I in Berlin zur Verfügung gestellt. Sie sollen als Hilfestellung für ratsuchende Vereine dienen, die sich über die Grundzüge des Steuerrechts der Vereine informieren wollen. Insbesondere werden die Bestimmungen erläutert, die den Bereich "steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung betreffen. Da die steuerliche Materie sehr komplex ist, können hier nur die wichtigsten Hinweise gegeben werden. Es wird keine Gewährleistung für die Vollständigkeit der Darstellung und die Richtigkeit einzelner Aussagen gegeben und es können aus dem Inhalt dieses Bereiches keine wie auch immer gearteten Rechtsanprüche abgeleitet werden.
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