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RKK Bewertungskriterien

 

 

 

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1.1. Die Bewertung der Jury erfolgt nach Punkten: Volle Punkte 6 – 10 Zehntel Punkte 0 – 9

1.2. Die höchste und die niedrigste Wertung eines Tanzes werden gestrichen, so dass die übrigen 5 Bewertungen die Gesamtpunktzahl ergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet die Gesamtpunktzahl aller 7 Wertungsrichter. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.

1.3. Bei Meisterschaften wird vor der Vergabe des 1. Platzes bei Punktgleichheit vor dem Losentscheid ein nochmaliges Tanzen „Stechen“ – durchgeführt. Führt dies wiederum zu keinem Ergebnis, erfolgt Losentscheid.

1.3.1. Die Regelung bei den offiziellen Landes-Meisterschaften – die möglichst in allen Bundesländern, in denen der RKK vertreten ist, stattfinden sollen – sieht vor, dass in jeder Disziplin aller Altersklassen (Kinder/Jugend, Junioren, Senioren) eine Teilnahme nur möglich ist, wenn bei mindestens zwei Qualifikationsturnieren im Zeitraum nach Beendigung der Deutschen
Meisterschaft bis zur nächsten Landesmeisterschaft eine Mindestwertung von 38,00 Punkten bei Kinder/Jugend, 40,00 Punkte bei Junioren und 42,00 Punkte bei Senioren, erreicht wurden.

1.3.2. Bei den Landesmeisterschaften und bei der Deutschen Meisterschaft wird derjenige Meister mit der höchsten Punktzahl in der Disziplin. Aber auch nur dann, wenn er sich bei den Kindern/Jugend mindestens 38,00 Punkte, bei den Junioren mindestens 40,00 Punkte und bei den Senioren mindestens 42,00 Punkte ertanzt hat.

1.3.3. Alle Teilnehmer (auch die Meister) an den Landesmeisterschaften, sowie die Deutschen Meister müssen sich für die nächsten Meisterschaften neu qualifizieren.

1.3.4. An der Deutschen Meisterschaft nehmen die 4 Erstplatzierten in jeder Disziplin der Landesmeisterschaften teil. Wenn einer hiervon sich bereits auf einer anderen Landesmeisterschaft qualifiziert hat, rücken der 5., der 6. usw. nach. Natürlich müssen auch hier die Mindestpunktzahlen beachtet werden.

1.3.5. Sollte man sich mit einem Tanz auf einer Landesmeisterschaft die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft ertanzen, muss dieser Tanz auch auf der Deutschen Meisterschaft getanzt werden.

1.4. Die Wertung erfolgt offen und wird vom Turnierleiter/in laut verlesen.

1.5. Die Wertung der Jury ist unantastbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

1.5.1. Das Original des Wertungsbogens wird dem Teilnehmer nach Beendigung der Disziplin ausgehändigt; die Durchschrift reicht die/der Obfrau/Obmann der Tanzturnier-Geschäftsstelle ein.

1.6. Bewertet werden bei den Disziplinen I, II, III, IV und V:

1.6.1. Gardetanz ( Herrengarde):

  • 1. Aufmarsch (max. 0,5 Punkte)
    Traditionsuniform (max. 1,0 Punkte)
    Grundstellung (max. 0,5 Punkte)
  • 2. Exaktheit der Bewegung (max. 2,0 Punkte)
  • 3. Schwierigkeitsgrad (max. 2,0 Punkte)
  • 4. Temperament (max. 0,5 Punkte)
    Ausstrahlung (max. 0,5 Punkte)
    Gesamteindruck (max. 1,0 Punkte)
  • 5. Marschformation (max. 1,0 Punkte)
    Choreografie (max. 1,0 Punkte)
    max. Gesamtpunktzahl – 10,0 Punkte

1.6.2. Gardetänze (Garde / Solo / Paar)

  • 1. Aufmarsch (max. 0,5 Punkte)
    Uniform (max. 1,0 Punkte)
    Grundstellung (max. 0,5 Punkte)
  • 2. Exaktheit der Bewegung (max. 2,0 Punkte)
    3. Schwierigkeitsgrad (max. 1,0 Punkte)
    Bewegungsvielfalt (max. 1,0 Punkte)
  • 4. Temperament (max. 1,0 Punkte)
    Ausstrahlung (max. 1,0 Punkte)
  • 5. Choreografie (max. 2,0 Punkte)
    max. Gesamtpunktzahl – 10,0 Punkte

1.7. Bewertet werden bei der Disziplin VI:

1.7.1. Majoretten / Twirling:

  • 1. Aufmarsch, (max. 0,5 Punkte)
    Uniform / Kostüm, (max. 1,0 Punkte)
    Grundstellung (max. 0,5 Punkte)
  • 2. Exaktheit der Bewegung (max. 2,0 Punkte)
  • 3. Schwierigkeitsgrad (max. 1,0 Punkte)
    Batonführung (max. 1,0 Punkte)
  • 4. Temperament (max. 1,0 Punkte)
    Ausstrahlung (max. 1,0 Punkte)
  • 5. Choreografie (max. 2,0 Punkte)
    max. Gesamtpunktzahl – 10,0 Punkte

1.8. Bewertet werden bei der Disziplin VII:

1.8.1. Volkstanz:

  • 1. Tracht, (max. 1,0 Punkte)
    Grundstellung (max. 1,0 Punkte)
  • 2. Gesichtsausdruck, (max. 0,5 Punkte)
    Temperament, (max. 0,5 Punkte)
    Exaktheit (max. 1,0 Punkte)
  • 3. Schwierigkeitsgrad, (max. 1,0 Punkte)
    Bewegungsvielfalt (max. 1,0 Punkte)
  • 4. Wahrung der Originalität (max. 2,0 Punkte)
  • 5. Choreografie (max. 2,0 Punkte)
    max. Gesamtpunktzahl – 10,0 Punkte

1.9. Bewertet werden bei den Disziplinen VIII und XI:

1.9.1. Schautanz:

  • 1. Kostüm, (max. 1,0 Punkte)
    Grundstellung (max. 1,0 Punkte)
  • 2. Gesichtsausdruck, (max. 1,0 Punkte)
    Temperament (max. 1,0 Punkte)
  • 3. Exaktheit der Bewegung (max. 2,0 Punkte)
  • 4. Schwierigkeitsgrad, (max. 1,0 Punkte)
    Bewegungsvielfalt (max. 1,0 Punkte)
  • 5. Choreografie (max. 2,0 Punkte)
    max. Gesamtpunktzahl – 10,0 Punkte

1.10. Bewertet werden bei der Disziplin XII:

1.10.1. Schaudarbietung:

  • 1. Kostüm (max. 1,0 Punkte)
    Kulissen (max. 0,5 Punkte)
    Requisiten (max. 0,5 Punkte)
  • 2. Schwierigkeitsgrad (max. 1,0 Punkte)
    Bewegungsvielfalt (max. 1,0 Punkte)
  • 3. Grundidee (max. 1,0 Punkte)
    Schaueffekt (max. 1,0 Punkte)
  • 4. Ausdruck (max. 0,5 Punkte)
    Exaktheit (max. 1,0 Punkte)
    Temperament (max. 0,5 Punkte)
  • 5. Choreografie (max. 2,0 Punkte)
    max. Gesamtpunktzahl – 10,0 Punkte

1.11. Tänze und Darbietungen, die länger als die Höchstzeit dauern, erhalten 2 Punkte Abzug. Bei Überschreitung des Zeitlimits von 30 Sekunden (langsamer Musikteil am Anfang eines Tanzes) und von 60 Sekunden  (Ein- / Aufmarsch) wird 1 Punkt abgezogen.

1.12. In den Disziplinen I bis V wird jeder gefallene Hut mit 0,5 Punkten von den Obleuten abgezogen.

1.13. Alle Tänze die länger unterbrochen werden erhalten KEINE Wertung und liegt im ermessen der Obleute. Dies betrifft die Disziplinen Paare IV und Solo V.

1.14. Minuspunkte vergeben die Turnier-Obleute unmittelbar nach Bekanntgabe der Wertung. Ist keine Höhe vorgegeben, so entscheidet er nach Absprache mit dem Wertungsgericht; ein Einspruch ist nicht möglich.

1.15. Turnierteilnehmer, die mit ihrem Auftritt nicht in die Disziplin passen, werden grundsätzlich nicht bewertet; ein Auftritt außerhalb der der Wertung ist als Einlage möglich und liegt im Ermessen der Obleute.

1.16. Die Bewertung der Sonderpreise, z. B. „schönstes Kostüm“ o. Ä. soll ebenfalls von den Wertungsrichtern vorgenommen werden. Entscheidet der Veranstalter anders, wird dies bekanntgegeben.


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